Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Urheberrecht

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Texte und Konzepte der Texterin dürfen gemäß der Absprachen mit der Texterin verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig, wenn sie nicht abgesprochen wurde. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt die Texterin, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.

1.2 Die Texterin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen Texterin und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

Texten ist Denksport.


2. Vergütung

2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Texterin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

2.2 Werden die Texte und Konzepte in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist die Texterin berechtigt, die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch der Texterin bleibt hiervon unberührt.

2.3. Werden umfangreiche textliche Anpassungen gewünscht, die wesentlich vom erstellten Angebot abweichen und einen hohen zeitlichen Änderungsaufwand bedeuten, ist die Texterin berechtigt, die Korrekturen abzulehnen oder ein neues Angebot zu erstellen.


3. Fälligkeit der Vergütung

Die Vergütung ist bei Ablieferung der angebotenen Leistung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 % der Gesamtvergütung zu zahlen. Die Texterin ist berechtigt, bis zu 30 % der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.

 

4. Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegmuster

4.1 Vor Ausführung der Vervielfältigung sind der Texterin Korrekturmuster vorzulegen.

4.2 Die Produktionsüberwachung durch die Texterin erfolgt nur nach besonderer Vereinbarung.

4.3 Von allen vervielfältigten Print- und Druckarbeiten überlässt der Auftraggeber der Texterin fünf einwandfreie Belege unentgeltlich. Die Texterin ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

Texten ist Handwerk.


5. Haftung

5.1 Die Texterin haftet für entstandene Schäden an ihr überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

5.2 Die Texterin verpflichtet sich, die ihr anvertrauten geschäftlichen Unterlagen und Informationen vertraulich zu verwalten und mit in der elektronischen Datenverarbeitung üblichen Sicherheitsmaßnahmen zu sichern. Sollten interne oder vertrauliche Informationen des Auftraggebers aus digitaltechnischen Gründen an die Öffentlichkeit geraten, die die Texterin nicht grob fahrlässig zu verantworten hat, haftet sie nicht für entstandene Schäden.

5.3 Die Texterin lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formelle Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.

5.4 Die Texterin übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. Sie haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit ihrer Arbeit.

5.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Texterin geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Texterin oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, der Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung der Texterin oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.

6. Gestaltungsfreiheit und vorlagen

 

6.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Texterin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

6.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Texterin eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weiter gehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

6.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Texterin übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Texterin von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

Texten ist Arbeiten für Menschen.


7. Schlussbestimmungen

7.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Texterin.

7.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.